Luftreinhalteplan und Fahrverbote – die Position der AfD
Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg
Fraktion der AfD im Stuttgarter Gemeinderat
Der Stand der Dinge
Dem von der baden-württembergischen Landesregierung vorgelegten Entwurf des „ Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart“ zufolge sollen ab Januar 2018 umfassende Fahrverbote für „ältere“ Dieselfahrzeuge (zu denen die Landesregierung auch bis Ende 2015 zugelassene Euro-5-Diesel zählt) erlassen werden. Die Fahrverbote sollen an allen Tagen gelten, an denen in Teilen der Stadt die Vorgaben der EU für die Belastung der Luft mit Feinstaub gelten, also die Tage, an denen die Stuttgarter Verwaltung ihre „Feinstaubalarme“ ausruft. Dies waren in der letzten Feinstaubsaison fast anderthalb Monate. Der Plan der Landesregierung wurde vom Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn mit großem Einsatz unterstützt, obwohl Handels- und Gewerbeverbände, Gewerkschaften, Automobilclubs und andere Interessenvertreter in einer Anhörung im Stuttgarter Rathaus am 6. April 2017 dagegen Front machten und auch die große Koalition der Unterstützer des grünen OB im Stuttgarter Gemeinderat Risse bekam. Die Risse
erweiterten sich am 29. Juni im Gemeinderat zum Bruch, als eine klare Mehrheit der Stadträte einer entsprechend den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat abgeänderten 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans zustimmten, in der die Fahrverbote ab 2018 nicht mehr vorgesehen sind. Nur die grünen Stadträte und die der Linken stimmten gegen den Plan, also für die Beibehaltung der Fahrverbote. Die Niederlage des Stuttgarter OB und der Landesregierung war komplett, jedenfalls im Stuttgarter Gemeinderat. Die letzte Entscheidung über die Fahrverbote fällt aber nicht im Stuttgarter Gemeinderat, sondern im Landtag. In beiden Gremien führten die Vertreter der AfD von Anfang an den Widerstand gegen die fatalen Pläne an, als andere Parteien noch schwankten. Die Position der AfD ist zwar ablehnend gegenüber den rabiaten Zwangsmaßnahmen der Verwaltungen in Stadt und Land, aber konstruktiv, was eine zukunftsorientierte Politik der Luftreinhaltung angeht. Dies wird im Folgenden einzeln begründet, praktikable Alternativen zur Verbots- und Enteignungspolitik werden aufgezeigt.
Fahrverbote kommen Enteignungen gleich
Wer bestimmte Fahrzeuge willkürlich wochenlang von der Nutzung ausschließen will, sie also nutzlos macht, begeht einen enteignungsgleichen Eingriff. Angesichts der Größenordnung dieser Maßnahme und eklatanten Schwäche ihrer Begründung dürfte dies einen Verstoß gegen Art. 14 des Grundgesetzes (Recht auf Eigentum) sein. Da viele der Betroffenen ihre Autos beruflich benötigen, dürfte auch das Recht der freien
Berufsausübung tangiert sein. Maßnahmen solcher Art und Breite sind normalerweise nur durch Ausrufung des Notstands und durch Notstandsrecht zu rechtfertigen, nicht durch den Wunsch nach beschleunigter Verbesserung der Luft. Noch bis vor kurzer Zeit wurde den Bürgern von der Politik nahegelegt, sich Dieselfahrzeuge anzuschaffen, weil diese weniger Kraftstoff verbrauchen (also dem Ziel der Energieeinsparung entsprechen) und weil sie überdies weniger Stickstoffdioxide ausstoßen als vergleichbare Fahrzeuge mit Benzinmotoren. Von heute auf morgen sollen diese Empfehlungen nun in ihr Gegenteil umgekehrt werden. Es entsteht der Eindruck einer gänzlich plan- und hilflosen Politik, die Stimmungen hinterherläuft, ohne ein mittel- oder langfristig tragbares Konzept zu haben. Bekanntlich wurden noch bis Ende 2015 (vor weniger als zwei Jahren!) Dieselfahrzeuge nach der EU-Einstufung Euro 5 zugelassen, die nun ab 2018 verboten sein sollen,
zumindest an den zahlreichen „Feinstaubalarmtagen“. Weil dem so ist, werden die Bürger auch kaum Ankündigungen Glauben schenken, mit
dem Einsatz von Euro-6-Fahrzeugen sei das Problem gelöst. Diejenigen im linken Spektrum der Politik, die die Feinstaubhysterie inszeniert haben, sprechen ja schon jetzt davon, auch Euro 6 sei mehr als problematisch. Der BUND fordert ehrlicherweise bereits ein ganzjähriges, wetter- und messergebnisunabhängiges Verbot aller „älteren“ Diesel – also wohl aller, die Euro 6 oder noch weiter verschärften EU-Anforderungen nicht entsprechen. Für einen solch eklatanten Verstoß gegen Treu und Glauben gibt es kein Beispiel in der Geschichte der Bundesrepublik. Dass die EU-Grenzwerte vor allem die deutschen Hersteller von Premiumfahrzeugen treffen und weniger die Produzenten benzingetriebener kleinerer Fahrzeuge in anderen Ländern der EU soll hier nicht diskutiert werden.
Fahrverbote sind unsozial
Die geplanten Fahrverbote treffen in erster Linie die Besitzer von Dieselfahrzeugen, die älter als zwei Jahre sind. Viele dieser Autobesitzer werden finanziell kaum in der Lage sein, ihr Fahrzeug ohne weiteres durch einen Neuwagen zu ersetzen. Dies gilt umso mehr, wenn innerhalb kurzer Zeit zehntausende oder hunderttausende von Altwagen wegen der Fahrverbote auf den Markt kommen (in der Stuttgarter Region sind es nach offiziellen Angaben rund 400.000) und die Preise vorhersehbar zusammenbrechen. Damit ist aber in jedem Fall zu rechnen, zumal einige andere links regierte Großstädte ähnliches planen und der Gebrauchtwagenmarkt in anderen Regionen nicht annähernd
aufnahmefähig ist. Endstation ist dann wahrscheinlich das Verschleudern der oft technisch einwandfreien Fahrzeuge auf afrikanischen Märkten, wie es im Gebrauchtwagenhandel seit langer Zeit schon geschieht. Die Fahrverbote würden hauptsächlich die wirtschaftlich weniger gut gestellten Bürger treffen, die zur Bedienung einer wirklichkeitsfremden Ideologie schwer geschröpft werden sollen. Den linksgrünen Betreibern der Fahrverbote bereitet der unsoziale Charakter dieser Maßnahme offensichtlich keine Probleme.
Das fordert die AfD:
- Die Verwaltung der Landeshauptstadt wird weiter aufgefordert, das Feinstaubproblem – soweit es existiert – mit technischen Mitteln (vor allem Nassreinigung betroffener Hauptverkehrsstraßen und / oder Luftfiltration z.B. nach dem ecovac-System) zu lösen. Sie wird ebenfalls aufgefordert, die Wirksamkeit der bereits eingeführten Tempobegrenzungen auf 30 und 40 km/h neutral überprüfen zu lassen und ggf. zu revidieren.
- Landesregierung und Verwaltung der Landeshauptstadt werden aufgefordert, weitreichende Maßnahmen, die in die Mobilität der Bürger eingreifen, nur nach enger Abstimmung mit den betroffenen Interessengruppen und Bürgern zu treffen.
- Die baden-württembergische Landesregierung wird aufgefordert, den Luftreinehalteplan gründlich zu überarbeiten und von allen Zwangsmaßnahmen Abstand zu nehmen, deren Sinnhaftigkeit umstritten und deren Wirksamkeit nicht in vollem Umfang bewiesen ist.
- Feinstaub in der Luft stammt aus vielen Quellen. Dazu gehören Feuerungen, Baustellen und anderes. Es geht nicht an, dass sich alle Gegenmaßnahmen auf Belastungen stammt. Von Heizverboten hat man ja noch nicht gehört.
- Jede Diskussion über Fahrverbote ist solange sinnlos und abzulehnen, wie keine wissenschaftlich belastbaren Daten über die Schädlichkeit der bestehenden Feinstaubbelastung der Luft vorliegen.
- Landesregierung und Verwaltung der Landeshauptstadt werden aufgefordert, weitreichende Maßnahmen, die in die Mobilität der Bürger eingreifen, nur nach enger Abstimmung mit den betroffenen Interessengruppen und Bürgern zu treffen. Maßnahmen solcher Tragweite sollten Volksentscheiden unterworfen werden.
- Die Verwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart wird aufgefordert, das Konzept der Feinstaubalarme, das der Stadt schwer geschadet hat, unverzüglich aufzugeben.
Stickoxide: Vernunft statt Panikmache ist gefragt
Inmitten der ganzen Hysterie um den Diesel und die Fahrverbote verschaffen sich allmählich auch Stimmen Gehör, die die Fakten kritisch bewerten und nicht auf Alarmismus aus sind. Das gilt etwa für die Frage der Schädlichkeit von Stickoxiden, zu denen die
Weltgesundheitsorganisation vor langer Zeit Grenzwerte festlegte, deren Zustandekommen manche Experten für fragwürdig halten.
Nicht von ungefähr will die Landesregierung nun den renommierten Stuttgarter Pneumologen Prof. Hetzel und/oder seinen Berliner Kollegen Prof. Witt mit einer systematischen Studie zur Schädlichkeit dieser Stoffe beauftragen – wohlgemerkt, nachdem mit den Fahrverboten versucht
wurde, auf dünnster Grundlage enteignungsgleiche Maßnahmen zu beschließen!
Es spricht sich herum, dass die Stickoxidbelastung am Neckartor in den letzten 12 Jahren um zwei Drittel gesunken ist und dass sie mit modernster Dieseltechnologie auf minimale Werte sinken würde. Vereinzelt wagen es auch Politiker, die Messstelle am Neckartor als das zu bezeichnen, was sie ist, nämlich fehlpositioniert.
Diese Auffassung vertrat selbst der Chef des Umweltamtes zur Zeit seiner Berufung in dieses Amt.
Beim Diesel gilt es nun, nicht mit dem Ruf „Sofort alles weg!“, sondern sachlich und besonnen zu reagieren.
Anfrage der Stadträte Prof. Dr. Lothar Maier und Bernd Klingler bezüglich der Ausbreitung
überwunden geglaubter Infektionskrankheiten in Stuttgart
Text der Anfrage bzw. Antrages:
Dem vor wenigen Tagen veröffentlichten Infektionsepidemiologischen Jahrbuch des Robert-Koch-Instituts (RKI) zufolge sind in Deutschland als Folge der enorm gesteigerten Einwanderung wieder eine Reihe von Krankheiten aufgetaucht, die hierzulande schon seit Jahrzehnten als ausgerottet galten. Zu diesen, teils tödlichen Krankheiten gehören u.a. Tuberkulose, Krätze, Diphterie, Cholera, Hepatitis, Lassa-Fieber, Malaria, Dengue-Fieber, Ruhr, Lepra und Keuchhusten. Die Zahl der diagnostizierten Erkrankungen und die Schnelligkeit ihrer Ausbreitung ist nach Krankheitsbildern unterschiedlich, aber insgesamt beunruhigend, weil die deutsche Bevölkerung gegen viele dieser Infektionskrankheiten nicht mehr geimpft ist. Aus einzelnen Städten liegen bereits alarmierende Meldungen vor. Es muss angenommen werden, dass auch Stuttgart von den durch nicht geimpfte / nicht behandelte Migranten eingeschleppten Erkrankungen betroffen ist.
Wir fragen daher:
Welche überwunden geglaubten Krankheiten sind neuerdings in Stuttgart wieder aufgetaucht?
Wie viele Erkrankungen wurden diagnostiziert? Welches sind die betroffenen Personenkreise?
Welche Maßnahmen hat die Verwaltung getroffen, um dieser bedrohlichen Entwicklung gegenzusteuern?
Wenn nein, welche Maßnahmen sollten nach Ansicht der Verwaltung erwogen werden?
Weitere Standorte für Flüchtlingsheime
Im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen wird am 19.Juni über weitere Flüchtlingsunterkünfte diskutiert. So ist es zumindest der aktuellen Berichterstattung i der Nord-Rundschau zu entnehmen, die Einladung zur Sitzung haben die Stadträte noch nicht erhalten. Dem Bericht zufolge soll wieder einmal der Stuttgarter Norden ausgewählt werden. Schon wieder Feuerbach und Zuffenhausen. Eine gerechte Verteilung auf das gesamte Stadtgebiet sieht anders aus, denn diese beiden Stadtbezirke sind in den letzten Monaten bereits stets dabei gewesen. So wurde die lang ersehnte Entwicklung des Jaus Geländes an der Gottfried-Keller-Straße mit dem Beschluss dort Flüchtlinge unterzubringen um Jahre zurückgeworfen und in Feuerbach wurde ein Grüngebiet in den Schelmenäckern überbaut. Dort soll nun am Triebweg, dirket neben dem vitadrom ein guter Standort seitens der Liegenschaftverwaltung ausgesucht worden sein. 10 verpachtete Kleingärten mit 3500 m² müssten weichen. Permanent Systembauten auf wertvolle innerörtliche Grünflächen zu setzen, die dann, laut Baurecht, nach spätestens 10 Jahren wieder abgeräumt werden müssen ist kaufmännisch unvertretbar. Wir erwarten endlich ein schlüssiges Konzept und einen Plan, wie nur die Flüchtlinge da sind, die wirklich unsere Hilfe brauchen, bei den anderen müssen die Gesetze schneller greifen.
Die Stadverwaltung muss auch dringend an entsprechnder Stelle bei Land und Bund Druck aufbauen, daß die Antragssteller, die niemals einen positiven Bescheid erhalten werden, erst gar nicht auf die Kommunen verteilt werden. Wären nämlich nur die Asylsuchenden hier, die wirklich unsere Hilfe benötigen, dann würden so viele Systembauten gar nicht notwendig sein. Noch geht es unserer Stadt gut, in anbetracht dessen, daß bereits noch vor der Sommerpause im Gemeinderat ein Nachtragshaushalt wegen der Asylsuchenden eingebracht wird, lässt mit Sorge in die Zukunft blicken.
Sportanlagen erhalten und ausbauen
Nun ist die erste Woche der Haushalteberatungen rum und es ist sehr überraschend, wofür die CDU nun alles steht, wenn man einen Koalitionsvertrag mit den Grünen schliesst, ist es nicht notwendig, in Begründungen die Grünen linksaussen zu überholen. Seltsam waren die Abstimmungen, als die Koalitionäre immer mit knappster Mehrheit ihr Ansinnen durchbrachten. Die CDU hat im WA kürzlich beantragt, daß die Bezirkssportanlage Degerloch mit Containern für Flüchtlinge überbaut wird. Unser Kommentar daß die Bezirkssportanlage extrem stark frequentiert sei, wurde im Wirtschaftsausschuss verbal niedergemacht. Erst als der Bezirksbeirat Degerloch für den Standort zentraler Platz votierte, schlossen sich alle Fraktionen unserem Vorschlag an. Nun steht der dringend benötigten Ballsporthalle auf der Waldau nichts mehr im Weg. Wichtiges Kernthema unserer Haushaltsanträge sind die Unterstützung des Ehrenamtes, insbesondere durch Investitionen in Sportanlagen. Deswegen wollen wir die Tennenplätze in Kunstrasenplätze umwandeln. Gerade in den Wintermonaten haben die Vereine, die keinen Kunstrasen haben klare Nachteile gegenüber den Vereinen mit Kunstrasen. Es ist auch ein klarer Motivationsschub für die ehrenamtlich tätigen Betreuer der Jugendmannschaften, wenn es in den Vereinen beste Rahmenbedingungen gibt. Und was wären die Vereine ohne das große ehrenamtliche Engagement?